Navigace

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Identifizierung des Vermieters: DIGIpromo s.r.o., mit Sitz in Na Třebešíně 599/24, 100 00 Praha 10, IČO 63669790, DIČ CZ63669790 (im Folgenden „Vermieter“). Diese AGB sind integraler Bestandteil jeder Bestellung oder jedes Mietvertrags über Werbeanlagen, der zwischen dem Vermieter und dem Kunden (im Folgenden „Mieter“) geschlossen wird.

Die gemieteten Anlagen bleiben während der gesamten Mietdauer das ausschließliche Eigentum des Vermieters.

1. Definitionen und Auslegung

    1.1 „Geräte“ bezeichnet die vom Vermieter vermietete Werbe- und audiovisuelle Technik, einschließlich Zubehör und Verkabelung, wie in der Bestellung/dem Vertrag angegeben.

    1.2 „Dienstleistungen“ bezeichnet insbesondere Transport, Installation, Konfiguration, Überwachung während der Veranstaltung, Deinstallation und andere damit verbundene Arbeiten.

    1.3 „Auftrag/Vertrag“ bezeichnet eine schriftliche oder elektronische Vereinbarung, die zusammen mit diesen AGB den gesamten Vertragsrahmen bildet. Die Vereinbarungen im Auftrag/Vertrag haben Vorrang vor den AGB. 1.4 Diese AGB gelten in erster Linie für B2B-Beziehungen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherrechts und die dem Verbraucher zur Verfügung gestellten besonderen Informationen.

2. Vertragsabschluss, Reservierung und Stornierung

    2.1 Der Vertrag kommt durch die Bestätigung einer verbindlichen Bestellung/eines verbindlichen Vertrags durch den Vermieter oder durch die Unterzeichnung beider Parteien zustande. Der Mietvertrag wird immer für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, der in der Bestellung/im Vertrag angegeben ist.

    2.2 Reservierung: Nach einer unverbindlichen Bestätigung der Verfügbarkeit hält der Vermieter die Kapazität für den Mieter für einen Zeitraum von 2 Werktagen frei. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Bestätigung der Veranstaltung (Abschluss des Vertrags und Erfüllung etwaiger Zahlungsbedingungen), erlischt die Reservierung ohne Ersatz.

    2.3 Stornierung einer bestätigten Bestellung: Bei Stornierung einer bereits bestätigten Bestellung/eines bereits bestätigten Vertrags ist der Vermieter berechtigt, eine Stornierungsgebühr in Höhe von bis zu 10 % des Mietpreises für die Anlage und die tatsächlich entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der bereits laufenden Umsetzung (insbesondere Transport, Installation/Deinstallation, Personal, Unteraufträge) in Rechnung zu stellen.

    2.4 Bei Veranstaltungen, die spezifische Unteraufträge oder außergewöhnliche Vorbereitungen erfordern, kann eine nicht erstattungsfähige Reservierungs-/Verwaltungsgebühr vereinbart werden; diese wird ausdrücklich in der Bestellung/dem Vertrag angegeben.

3. Preis und Zahlungsbedingungen

    3.1 Die Miete ist in der Preisliste oder individuell in der Bestellung/im Vertrag festgelegt. Die Miete wird für jeden angefangenen Miettag berechnet; ein Tag entspricht 24 Stunden ab Übergabe der Ausrüstung.

    3.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind die Miete und die Preise für die Dienstleistungen vor Beginn der Miete im Voraus zu zahlen. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer; die Mehrwertsteuer wird zum geltenden Satz berechnet.

    3.3 Bei Zahlungsverzug ist der Mieter verpflichtet, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß der Verordnung der Regierung (Repo-Satz der ČNB, gültig zum 1. Januar des jeweiligen Kalenderhalbjahres + 8 Prozentpunkte) zu zahlen und die mit der Geltendmachung der Forderung verbundenen Kosten zu tragen.

4. Kaution (Sicherheit)

    4.1 Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen; deren Höhe ist in der Preisliste oder in der Bestellung/im Vertrag angegeben.

    4.2 Der Vermieter ist berechtigt, alle fälligen Forderungen gegenüber dem Mieter einseitig mit der Kaution zu verrechnen. Der nicht in Anspruch genommene Teil der Kaution wird in der Regel innerhalb von 10 Werktagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Geräte zurückerstattet.

    4.3 Die Hinterlegung einer Kaution entbindet den Mieter nicht von seiner Verpflichtung, die Miete, Vertragsstrafen oder Schadensersatz in voller Höhe zu zahlen.

5. Lieferung, Installation und Übergabe

    5.1 Die Lieferung und Installation erfolgt zu dem in der Bestellung/im Vertrag angegebenen Zeitpunkt und Ort; der Mieter sorgt für einen barrierefreien Zugang, Parkplätze und die erforderlichen Umschlagmittel, sofern nichts anderes vereinbart ist.

    5.2 Über die Übergabe und Übernahme der Geräte wird ein Übergabeprotokoll erstellt; mit diesem Zeitpunkt geht die Gefahr der Beschädigung der Geräte auf den Mieter über. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter, dass er die Geräte in einem für den üblichen Gebrauch geeigneten Zustand übernommen hat und über deren Gebrauch unterrichtet wurde.

    5.3 „Dry hire” (ohne Bedienung) ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich; der Mieter ist für die fachgerechte Handhabung und den sicheren Betrieb verantwortlich.

    5.4 Ein weiterer Umzug der Geräte oder deren Installation in angrenzenden Räumen ist nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen Aufpreis möglich.

6. Nutzung der Geräte

    6.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte gemäß den Anweisungen des Herstellers und den Anweisungen des Vermieters zu verwenden, ohne Eingriffe, Änderungen und unbefugte Verlegungen vorzunehmen.

    6.2 Für den Innenbereich bestimmte Geräte dürfen nicht im Freien verwendet werden, es sei denn, dies ist in der Bestellung/im Vertrag ausdrücklich erlaubt und ein entsprechender Schutz (Dach, Abdeckung, stabiler Untergrund) ist gewährleistet.

    6.3 Für den Außenbereich gelten besondere Sicherheitsbeschränkungen (z. B. Wind, Feuchtigkeit, Temperatur). Wenn es die Sicherheit erfordert, ist der Vermieter berechtigt, die Geräte vorübergehend abzuschalten oder zu demontieren; die Dauer einer solchen Unterbrechung gilt als ordnungsgemäß erbrachte Mietleistung.

    6.4 Der Mieter sorgt für eine geeignete Stromversorgung (Spannung, Absicherung, Erdung) und Überspannungsschutz. Für Schäden, die durch eine fehlerhafte Stromversorgung verursacht werden, haftet der Mieter.

    6.5 Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte so zu sichern, dass sie am Einsatzort keine Schäden verursachen.

7. Inhalt und geistige Eigentumsrechte

    7.1 Der Mieter ist für die auf dem Gerät angezeigten Inhalte verantwortlich und erklärt, dass er über alle Rechte zu deren Nutzung verfügt. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den Schaden zu ersetzen und die Kosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter zu tragen.

    7.2 Der Vermieter ist berechtigt, die Verbreitung von Inhalten, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, abzulehnen oder zu beenden.

    7.3 Der Mieter erteilt dem Vermieter die Zustimmung zur Erstellung von Foto- und Videodokumentationen der angezeigten Inhalte und des gemieteten Geräts im Rahmen der durchgeführten Veranstaltung und zu deren anschließender Verwendung für Präsentations- und Werbezwecke des Vermieters. Diese Zustimmung wird ohne zeitliche und räumliche Begrenzung und ohne Anspruch auf Vergütung erteilt.

8. Mängel und Support

    8.1 Stellt der Mieter einen Mangel fest, meldet er diesen unverzüglich. Der Vermieter sorgt für eine angemessene Behebung; ein Anspruch auf Mietminderung entsteht nur, wenn der Mangel die übliche Nutzung verhindert und nicht vom Mieter verursacht wurde.

    8.2 Eingriffe in den Inhalt und die Konfiguration, die auf Wunsch des Mieters vorgenommen werden, können nach Stundensatz abgerechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

9. Haftung, Versicherung und Schadensersatz

    9.1 Der Mieter haftet für Schäden an der Anlage, die während der Mietdauer entstanden sind, mit Ausnahme der üblichen Abnutzung. Bei Verlust oder Totalschaden ersetzt der Mieter den üblichen (Anschaffungs- oder Rest-)Preis der Anlage nach Nachweis der Kosten.

    9.2 Der Vermieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, indirekte oder Folgeschäden; dies gilt nicht, soweit eine Haftung nach dem Gesetz nicht ausgeschlossen werden kann (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Körperverletzung).

    9.3 Der Mieter ist verpflichtet, eine angemessene Veranstaltungs-/Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn die Art der Veranstaltung dies erfordert; auf Verlangen hat er einen Versicherungsnachweis vorzulegen.

10. Rückgabe der Ausrüstung und Verzug

    10.1 Der Mieter gibt die Ausrüstung einschließlich Zubehör zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurück; über die Rückgabe wird ein Protokoll erstellt.

    10.2 Bei verspäteter Rückgabe ist der Mieter verpflichtet, die Miete für die Dauer der Verspätung und eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der Tagesmiete für jeden angefangenen Tag der Verspätung zu zahlen; das Recht auf Schadenersatz bleibt davon unberührt.

    10.3 Bei einem wesentlichen Verstoß gegen die AGB (insbesondere unbefugte Verlegungen, Verwendung von Indoor-Geräten im Außenbereich, Eingriffe in die Geräte) ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Rückgabe der Geräte auf Kosten des Mieters zu verlangen.

    10.4 Der offensichtliche Zustand der Geräte wird bei der Rückgabe in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Der Vermieter ist berechtigt, eine anschließende fachmännische Überprüfung in einer Serviceumgebung durchzuführen; versteckte oder nachträglich festgestellte Mängel, die bei der normalen Übernahme nicht festgestellt werden konnten, werden dem Mieter spätestens 7 Tage nach Rückgabe der Geräte mitgeteilt.

11. Höhere Gewalt

    11.1 Keine der Parteien haftet für Verzögerungen, die durch Ereignisse außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht werden (z. B. extreme Wetterbedingungen, Stromausfälle, staatliche Eingriffe, Epidemien). Die von höherer Gewalt betroffene Partei unternimmt angemessene Schritte, um die Auswirkungen zu minimieren.

12. Personenbezogene Daten (DSGVO)

    12.1 Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten in dem Umfang, der für den Abschluss und die Erfüllung des Vertrags und für den Schutz seiner berechtigten Interessen erforderlich ist, in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem Gesetz Nr. 110/2019 Sb.

    12.2 Einzelheiten zur Verarbeitung, zu den Rechten der betroffenen Personen und zu den Kontaktdaten des Verantwortlichen sind in den Grundsätzen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Website des Vermieters aufgeführt; auf Anfrage werden sie in Papierform zur Verfügung gestellt.

13. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

    13.1 Diese AGB und der Vertrag unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik. Der örtlich zuständige Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters (sofern nicht zwingend anders vorgeschrieben).

    13.2 Wir weisen Verbraucher darauf hin, dass die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten durch die Tschechische Handelsinspektion (www.coi.cz) gewährleistet wird.

14. Schlussbestimmungen

    14.1 Die Unwirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vereinbarungen in der Bestellung/im Vertrag haben Vorrang vor den AGB.

    14.2 Der aktuelle Wortlaut der AGB ist auf der Website des Vermieters veröffentlicht; Änderungen treten am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und gelten für neue Verträge.